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  Neues zur Vorratsdatenspeicherung

Recht | 10.01.2008, 14:48
Erst kürzlich berichteten wir über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und die beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerden. Da dieses Thema politisch hoch brisant ist, war in den letzten Tag viel Bewegung im Spiel. Darum werden wir im folgenden Beitrag auf das Thema und seine Entwicklungen nochmal eingehen.

In der Industrie gibt es einige die das neue Gesetz unterstützen, doch sind das vor allem die Musik- und Filmindustrie. Diese erhoffen sich von dem Gesetz eine neue Möglichkeit, besser gegen Raubkopierer vorgehen zu können. Ob dies wirklich eintreten wird, mag aber bezweifelt werden. Denn die gespeicherten Daten dürfen weitestgehend nur von bestimmten Behörden und nur zu bestimmten Zwecken abgerufen werden. Darunter fallen die Staatsanwaltschaft und die Polizei, beide benötigen allerdings einen richterlichen Beschluss. Problematisch wird der Fall für die Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst, denn beide sollen die Daten auch ohne richterlichen Beschluss abrufen dürfen. Zwei weitere Punkte sind hier aber auch noch beachtlich. Erstens dürfen immer dann Daten abgerufen werden, wenn entweder erhebliche Straftaten begangen wurden oder Straftaten mit Hilfe von Kommunikationsmitteln begangen wurden. Zweitens dürfen die erhobenen Daten nicht für zivile bzw. zivilrechtliche Zwecke abgerufen und genutzt werden. Wie sich das nun für die Hoffnungen der Film- und Musikindustrie auswirkt ist äußerst fraglich.

Aber in der Industrie herrscht, wie auch allgemein in Deutschland, keine Einstimmigkeit. Gerade die Provider sind mit dem neuen Gesetz nicht sonderlich zufrieden und das sicherlich nicht nur, weil sie die Kosten für die Datenspeicherung zu tragen haben. Zwar gibt es auch Provider, die sich Vorteile von der Vorratsdatenspeicherung erhoffen aber die Gegenstimmen werden immer lauter. Ein absoluter Vorreiter ist hierbei der Provider manitu, der sich schon Mitte Dezember gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprach. Diesem Beispiel folgten mit der Zeit weitere Provider.

Neben der Ungewissheit der Kunden, wofür die Daten, die von den Providern gespeichert werden, genutzt werden, besteht noch ein weiteres Problem. Bisher gibt es keine Lösungsansätze zur Trennung der Daten. Die Provider müssen sämtliche Daten von sämtlichen Nutzern speichern, doch die Provider brauchen nur einen Bruchteil der Daten für ihre Abrechnungen und die Behörden müssen wiederum auf alle Daten zugreifen können. Ferner stellt sich ein weiteres Problem ein. So gibt es auch keine Lösungen, wie man mit Abgeordneten, Anwälten, Ärzte, Journalisten und Seelsorgern umgehen soll. Sie sind Geheimnisträger und deshalb dürften ihre Daten eigentlich gar nicht pauschal gespeichert und vor allem nicht, auch nicht von den Behörden, abgerufen werden. Die Provider fühlen sich also ein weiteres Mal von der Politik im Stich gelassen. Denn sie haben schon mit der Mailüberwachung zu kämpfen und hoffen nun darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen wird.

Doch warum soll das Gesetz überhaupt gekippt werden? Was hat denn der brave und anständige Bürger zu verbergen? Schließlich geht es hier um Terrorismusbekämpfung und schwere Kriminalität! Aber genau hier liegt schon der erste Streitpunkt. Viele Experten bezweifeln die erhofften Erfolge, die von der Politik als Argument vorgeschoben werden. Die vorbeugende Wirkung, die Eindämmung der Kriminalität wird als solches kaum eintreten, lediglich die spätere Ermittlung könnte verbessert werden. Muss aber nicht. Der Terrorist der seine E-Mails in einem Internetkaffee schreibt bleibt vermutlich weiter unentdeckt.

Die schwerwiegenderen Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung sind aber grundrechtlicher Natur. Ein erheblicher Punkt ist der Generalverdacht. Jedem Bürger wird quasi erstmal unterstellt ein potentieller Straftäter zu sein. Dieser Gedanke verstößt gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK. Ein weiterer Punkt ist das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht wird durch die Vorratsdatenspeicherung ganz massiv eingeschränkt und bedarf deswegen einer besonderen Abwägung durch das Bundesverfassungsgericht. Entscheidend sind hierbei drei Fragen. Ist das Gesetz erforderlich um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten? Ist das Gesetz geeignet um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten? Gibt es Alternativen? Zumindest die letzte Frage kann beantwortet werden. Mit Hilfe der so genannten „Quick Freeze“-Methode würde es Strafverfolgungsbehörden erlaubt sein, ab einem bestimmten Verdachtsmoment Daten zu speichern, eine Vorratsdatenspeicherung würde wegfallen. Aber die "Quick Freeze“-Methode müsste einen ähnlich geeigneten Erfolg liefern. Es ist also die Sicherheit der Bürger gegenüber der informationellen Selbstbestimmung abzuwägen, wobei die Alternativen in Betracht gezogen werden müssen. Diese Abwägung lässt sich hier natürlich nicht treffen. Es sei aber erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1983 ausführte, dass eine Speicherung auf Vorrat nicht zulässig ist. Es sei aber auch erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht schon mehr als einmal, von früheren Entscheidungen Abstand genommen hat.

So stellt sich am Schluss doch eine wesentliche Frage: Was erwartet uns in diesem Jahr zum Thema Vorratsspeicherung? Zunächst ist zu hoffen, dass dem Eilantrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stattgegeben wird. Denn zur Zeit läuft bereits eine Speicherung der persönlichen Daten, obwohl die Rechtsgrundlage mehr als fraglich ist. Die eigentliche Entscheidung könnte schon in einem halben Jahr kommen, sie könnte aber auch erst in zwei Jahren getroffen werden. Dies hängt davon ab, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage für dringend erachtet und sie vorzieht. Weiterhin könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Entscheidung des EuGH warten wird. Dieser hat nämlich über die EU-Richtlinie zu entscheiden, die Grundlage des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist. Wie das Ergebnis letztendlich aussehen wird, darüber kann man nur Vermutungen und Hoffnungen äußern. Aber eine Prognose ist sicher: Wir werden das Thema weiter verfolgen.
Autor: Daniel

[pg]

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