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 Angeblicher Kundenfang bei Freenet durch zwielichtige Vertreter?

Recht | 13.01.2008, 13:40
Der anhaltende Wettbewerbsdruck im Internet-Geschäft scheint die Unternehmen zu zwielichtigen Mitteln greifen zu lassen und fördert das negative Verhalten von entsprechenden Vertretern. Sie vermitteln neuerdings auch gefälschte Verträge an Kunden, die eindeutig keinen Vertrag mit Freenet wünschten, etwa, weil sie gar keinen Computer besitzen.

ZDF WiSo berichtet in der Sendung vom 7. Januar von zahlreichen Fällen, in denen vor allem älteren Menschen durch entsprechende Vertreter Verträge untergeschoben wurden, obwohl sie offensichtlich nicht zugestimmt haben. So tauchten etwa nach ungebetenen Telefonanrufen oder Hausbesuchen dieser Personen wenig später Vertragsbestätigungen von Freenet im Briefkasten auf, obwohl nie ein Vertrag geschlossen wurde. Später fanden sich dann auch entsprechende Abbuchungen auf dem Konto, wobei Freenet nicht verrät, von wem sie die Kontendaten bezogen haben. Auf die Spitze führen die Haustürgeschäfte dieses Verfahren bei der Vermittlung von DSL-Flatrates an längst Verstorbene.

Diese in letzter Zeit vermehrt auftretenden Probleme - natürlich in erster Linie zurückzuführen auf die Vertreter - zeigen den Druck, der zwischen den Internet-Service-Providern derzeit besteht. Schon seit längerem machen bereits andere Unternehmen dieser Branche durch zwielichtige Verfahren regelmäßig auf sich aufmerksam und Haustürbesuche gehören, wie unliebsame Anrufe schon zur Tagesordnung. An der Spitze dürfte hier Tele2 zu nennen sein, die durch nicht zulässige Werbetelefonate Vertragsabschlüsse bei Neukunden erreichen wollen.

Grundsätzlich haben Verbraucher bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht, welches innerhalb von zwei Wochen ausgeübt werden muß. Diese Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung. Verbraucher werden außerdem durch die Lieferung von unbestellten Leistungen grundsätzlich nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet. Dennoch sollten Betroffene die Angelegenheit zeitnah klären um nicht in eine Kostenfalle zu geraten, da mit einer Geltendmachung des behaupteten Anspruches zu rechnen ist.
[rl]


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