Zum Thema der umstrittenen Forenhaftung gibt es ein neues
Urteil. Das Landgericht Berlin entschied als zweite Instanz in einem Verfahren zwischen einem Universitätsprofessor und der Bewertungsplattform
MeinProf.de, dass Betreiber einer öffentlichen Internetseite bzw. eines Forums erst ab Kenntnis für die Inhalte haften.
Im vorliegenden Fall kam es zu beleidigenden Einträgen bei der Bewertung des Professors, wogegen dieser die Betreiber zum Entfernen der entsprechenden Aussagen und der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufforderte. Die Betreiber des Portals löschten daraufhin umgehend die angemahnten Postings, weigerten sich aber die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da damit im Wiederholungsfall eine saftige Geldstrafe gedroht hätte. Dadurch hätten sämtliche Einträge von Nutzern vor Veröffentlichung geprüft werden müssen.
Das Landgericht Berlin folgte in seinem Urteil der derzeitigen Auffassung des Bundesgerichtshofs, nachdem Forenbetreibern keine Vorab-Prüfungspflicht auferlegt werden könne. Damit steht das Urteil im vollkommenen Gegensatz zur
Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg, welches unter anderem auch Heise online zur Haftung
verurteilt hat.
Damit bestätigt sich wieder einmal die extreme Rechtsunsicherheit in Deutschland für den Bereich des Internets. Verschiedene Gerichte beurteilen vergleichbare Sachverhalte vollkommen unterschiedlich, so dass für den Laienneben der Schließung interessanter Angebote eigentlich nur noch die Flucht ins Ausland übrig bleibt. Möglich wird dies durch ungenau formulierte und sich teilweise selbst widersprechende Gesetze, die mit der modernen Kommunikationswelt nur schwer in Einklang zu bringen sind. Hier ist der Gesetzgeber gefordert klare Richtlinien zu erlassen.
[ch]