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 LG Hamburg bestätigt Forenhaftung auch ohne Kenntnis

Recht | 07.05.2007, 22:12
Erneut macht das Landgericht Hamburg durch eine sehr fragwürdiges Urteil im Bereich Forenhaftung auf sich aufmerksam. Demnach sieht das Gericht jedes Forum im Internet im Gegensatz zur Gesetzeslage als redaktionelles Angebot an. Dadurch haftet man für sämtliche Inhalte auf der betreuten Seite. Nach Auffassung des Gerichts spielt es dabei keine Rolle, ob man selber die beanstandete Meinung vertrete, geschweige denn davon überhaupt Kenntnis habe. Selbst eine allgemeine Distanzierungserklärung könne hier nicht helfen, nur wenn man quasi zu jedem Posting eine konkrete Erklärung abgibt, könnte man dafür als Forenbetreiber von einer Haftung ausgenommen werden.

Hintergrund der Klage war eine Abmahnung gegen das Supernature-Forum, wobei sich die Abmahner auf das Heise-Foren-Urteil stützten, in welchem die Richter bereits ähnlich argumentierten und eine Vorabprüfung jedes Foren-Beitrags forderten. Die Supernature-Betreiber starteten eine Spendenaktion und stellten negative Feststellungsklage um gerichtlich klären zu lassen, in welchen Umfang in Deutschland die Anbieter für die Inhalte von Foren rechtlich verantwortlich sind. Damit sollte wieder Rechtssicherheit hergestellt werden und zweifelhafte Abmahnungen verhindert werden, die für viele Webseitenbetreiber bereits existenzbedrohend sein können.

Das Landgericht Hamburg gab zwar in 5 von 6 beanstandeten Fällen den Klägern Recht aber für ein Posting wurden der Abmahnung mit der oben genannten Begründung Recht gegeben. Damit werden nun erstmals eigene Inhalte mit fremden Inhalten auf Webseiten gleichgesetzt und ebenfalls rechtlich fragwürdig Foren mit jorunalistischen Angeboten gleichgesetzt. Momentan ist noch nicht klar, ob gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung eingelegt wird.

Die Rechtslage für deutsche Webanbieter ist mit diesem Urteil noch unsicherer geworden. Die Ursachen dafür liegen bei den absolut schwammig formulierten Gesetzestexten, die zudem nur bedingt auf die Gegebenheiten des Internets eingehen und eher an der klassischen Anbieter-Nutzer-Aufteilung orientiert sind, bei der nur ein kleiner Kreis (Verlage, Rundfunksender,..) Inhalte veröffentlichen kann, dem eine große Zahl passiver Nutzer gegenübersteht. Das Internet hat aber als Grundphilosophie, dass der Teilnehmer sowohl Nutzer als auch Anbieter ist und so ein umfassender Informationsaustausch entsteht. Es wird Zeit, dass sowohl die Gesetze als auch die Richter auf die moderne Informationsgesellschaft eingehen und nicht mit realitätsfernen Regelungen für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. dem Abwandern von Anbietern (und damit auch Arbeitsplätzen) ins Ausland sorgen.

[ch]

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