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High Definition Video - FortsetzungVerschärft wird diese Situation durch die Tatsache, dass der durch die Filmindustrie zwingend verwendete Kopierschutz AACS weitere Systemleistung verschlingt. AACS ist die Verschlüsselungstechnik, die HD DVD und Blu-ray vor unrechtmässigen Kopien schützen soll. Für die Filmindustrie ist die Funktion des Kopierschutzes ein wichtiger Aspekt um möglichst schnell die Konsumenten von der geknackten DVD zu den – derzeit – noch sicheren Nachfolgeformate zu führen. AACS verwendet eine 128 Bit starke Verschlüsselung nach dem Advanced Encryption Standard und ist somit einiges besser Verschlüsselt als die CSS Verschlüsselung, welche mit 40 Bit langen Schlüsseln arbeitet. Daneben wird ein Lizenzschlüsselmanagemet implementiert, was zeitlich oder räumlich begrenzte Lizenzmodelle ermöglicht. Kompromittierte Schlüssel können über neue Datenträger, Firmware- oder Online-Updates gesperrt und Hardware eindeutig identifiziert werden. Durch die starke Verschlüsselung steigt die Rechenlast für den Hauptprozessor zusätzlich zur Videowiedergabe, was speziell auf schwachen Systemen den Unterschied zwischen fließend und ruckelnd ausmachen kann. Neben dem Kopierschutz auf dem Datenträger gibt es noch weitere Content Protection-Hürden, die es für einen ungetrübten Videogenuss zu überwinden gilt. Grund ist auch hier die Angst der Labels vor Mitschnitten und Abgreifen des Datenstroms im System. So ist auch die Ausgabe der Videodaten an einem Anzeigegerät eingeschränkt.
Diesem Grundsatz folgend sieht die Richtlinie vor, dass HD-Inhalte nur über HDCP geschützte Schnittstellen ausgegeben werden dürfen. Im Nämlichen sind dies HDMI-Schnittstellen (immer HDCP integriert) oder DVI-Schnittstellen, die um HDCP erweitert wurden. Neben dem Abspielgerät (d.h. in unserem Fall die Grafikkarte) hat auch das Anzeigegerät (d.h. der Monitor) HDCP zu unterstützen. Ist dies nicht der Fall, verweigert die Abspielsoftware die Wiedergabe, wie wir unseren Tests bestätigen konnten. Aufgrund der Tatsache, dass digitale Schnittstellen zu Beginn nicht in allen Abspiel- /Anzeigegeräten, v.a. in den USA, enthalten waren, hat die Filmindustrie einne Übergangsregelung zugelassen. Bis 2010 soll die Wiedergabe auch über analoge Schnittstellen (VGA, YUV) möglich sein, ab dann durch das "Image Constraint Token" auf 960x540 (540p) begrenzt werden und 2014 vollständig untersagt werden. |
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