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Google ist seit dem Jahr 2004 im Bereich der Preisvergleiche vertreten, doch der erste Versuch namens Froogle fruchtete nicht. 2008 wurde Froogle in "Google Product Search" umbenannt, auf Deutschland und das Vereinigte Königreich ausgeweitet sowie enger mit der eigenen Internetsuche verknüpft. Diese dominiert den europäischen Markt seit Jahren und generiert über Werbeanzeigen weltweit knapp 90 Prozent aller Einkünfte des Unternehmens. Durch die Platzierung des eigenen Preisvergleichs auf den besten Werbeplätzen konnte Google die Klickraten wesentlich erhöhen und seinen Marktanteil in diesem Segment entscheidend steigern. 2010 wurde die "Google Product Search" in Frankreich eingeführt, und ein Jahr später folgten Italien, die Niederlande und Spanien. Das Jahr 2013 brachte eine weitere Umbenennung in "Google Shopping" sowie die Ausweitung des Dienstes auf Belgien, Dänemark, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden und die Tschechische Republik. An der systematischen Benachteiligung der Mitbewerber hatte sich allerdings nichts geändert.
Sollte Google die Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichs nicht binnen 90 Tagen einstellen, erwarten die Muttergesellschaft Alphabet saftige Zwangsgelder in Höhe von fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes! Diese Zwangsgelder haben nichts mit der 2.424.495.000 Euro schweren Geldbuße zu tun, sondern werden zusätzlich fällig. Zudem wurde Google verpflichtet, die EU-Kommission laufend über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Darüber hinaus können Googles Mitbewerber in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen den Internetriesen einreichen, welche aufgrund der festgestellten Kartellrechtsverstöße erfolgreich sein dürften. Weiteres Ungemach droht Google in zwei weiteren Verfahren, welche das Betriebssystem Android und die Werbeplattform AdSense beleuchten.
Autor: mid
[pg]