Ich brauch den Perso meistens bei der Post um Pakete abzuholen oder neulich als ich meinen Mobilfunkvertrag portiert habe und die neue SIM-Karte nur gegen Persovorlage bekommen habe. Ich kann mich auch an keine Fälle erinnern, wo ich wegen des Persos Geld ausgeben musste (ausser bei der Ausstellung.)
Sich da an vermeintlichen Formfehlern aufzuhängen, ist kontraprduktiv. Die Staaatsangehörigkeit "deutsch" ist korrekt, denn laut Gesetz ist jeder "deutsch", der die deutsche Staatangehörigkeit nach Staatsangehörigkeitsgesetz besitzt. Gibst du deine deutsche Staatsangehörigkeit auf, bist du nicht mehr deutsch nach StAG. Mit dem Wort ist nicht die von dir verwendete angeborene Nationalität gemeint, sondern einfach die Staatsangehörigkeit nach StAG. Du darfst nicht vergessen: dass sind keine Praktiker die die Ausweisanfoderungen festlegen, sondern Juristen!

Und wenn irgendwo geregelt ist, wann bei unklaren Verhältnissen jemand dennoch deutscher Staatsbürger ist, dann erfüllt er wiederum die Anforderungen für den entsprechenden Eintrag auf dem Perso. Es ist dann ja bereit keine Vermutung mehr, sondern wurde durch die Anwendung einer anderen Regelung festgestellt.
Hinzu kommt das niemand die Maßnahmen zum Schutz von Mißbrauch gemäß PAuswG §27 Abs.3 sicherstellen kann.
Das ist aber auch nicht Voraussetzung für einen gültigen Personalausweis. Jedes Dokument kann verloren gehen und derjenige zeigt es nicht an. Und das Regelungen / Gesetze über die Zeit geändert und angepasst werden ist auch nicht unnormal.
Du machst den Fehler, juristische Dinge irgendwie praktisch zu betrachten. Das funktioniert nicht, denn Regelungen können immer noch durch andere Regelungen teilweise aufgehoben oder ergänzt werden oder wirksam gemacht werden und als Laie kennt man nie alle Regelungen und kommt zu falschen Schlüssen. Es gibt tausende Staatsrechtler im Lande. Wenn irgendeiner meint, er hätte eine Lücke gefunden, dann hat er A) etwas anderes übersehen oder B) recht, wobei andere es dann nachvollziehen können. Wenn etwas nachvollziehbar ist, kommen dann die anderen zum gleichen Schluss. Bei Laien trifft fast immer A zu.
Das ist wie mit den Leuten, die sagen, wir hätten keine gültige Verfassung und sich an Volksabstimmungen oder angeblichen Anforderungen an eine Verfassung aufhängen, die in der Nachkriegszeit nicht erfült wurden. Die sollten ihre Argumentation mal mit anderen Staaten prüfen und sich z.B. in ein britisches Pub stellen und laut rufen "euer land gibt es in Wirklichkeit gar nicht". Mal sehen, ob die da lebend rauskommen...

In der Praxis wirst du doch aber ein Problem bekommen, wenn du den Ausweis mal dann wirklich brauchst, den beantragst und du dir dann die Frage gefallen lassen musst, warum du bisher keinen hattest, weil lt. Gesetz müsstest du dich um einen kümmern. Wenn man das mal vergessen hat, und erst drei Monate nach Ablauf zum Amt geht, drücken die ja meist noch ein Auge zu (wenn man nett zu den Sachbearbeitern ist), aber was nach ein paar jahren passiert keine Ahnung. Bußgeld denke ich mal.