![]() ASUS ROG Gladius II Origin | ![]() ADATA GAMMIX S10 im Test | ![]() MSI Z370 Gaming Pro Carbon im Test | ![]() Dockin D Move im Test |

Wie bei Spielfilmen wird ab sofort auch bei Computer- und Videospielen die Sozialadäquanzklausel von § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch berücksichtigt. Sie besagt, dass das Verwendungsverbot von verfassungsfeindlichen Kennzeichen in Ausnahmefällen aufgehoben werden kann, wenn es "der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient".
Das für Spieler interessante Stichwort ist hier "Kunst". Während Spielfilme wie "Indiana Jones und der letzte Kreuzzug" im Rahmen der Kunstfreiheit schon lange problemlos NS-Symbole zeigen dürfen, blieb das Computer- und Videospielen bis dato verwehrt. Und zwar auch dann, wenn es sich wie im Fall des PC-Adventures "Indiana Jones und der letzte Kreuzzug" um eine 1:1-Umsetzung eines Spielfilms handelte. Ein Zustand, der jeglicher Vernunft entbehrte und mit der geänderten Rechtsauffassung und Prüfpraxis nun ein Ende haben dürfte.
Eine Garantie, dass Wolfenstein und Co künftig ohne Probleme ungekürzt durch die USK-Prüfung gelangen, ist das nicht. Die USK wird im Einzelfall entscheiden, ob die enthaltenen Symbole mit der Sozialadäquanzklausel vereinbar sind. Betrachtet man jedoch den Spielfilmmarkt, müsste bei echter Gleichbehandlung eigentlich der Großteil der betreffenden Computer- und Videospiele eine Freigabe erhalten.
[dab]